Notariatsdienstleistungen
Als öffentliche Notarinnen führen wir für Sie alle massgebenden Beurkundungen und Beglaubigungen, z.B. von Gesellschaftsgründungen, Ehe- /Erbverträgen sowie letztwilligen Verfügungen durch. Ausgenommen sind Beurkundungen im Zusammenhang mit Grundstückgeschäften, für welche im Kanton St. Gallen ausschliesslich die Grundbuchämter zuständig sind.
Für mehr Informationen: Merkblatt des St.Gallischen Anwaltsverbandes (PDF)